Bedingungen für die Mitgliedschaft in der SKO und zur Teilnahme an den Törns

Allgemeines: Die Segelkameradschaft Ostsee e.V., im folgenden kurz SKO genannt, ist ein gemeinnütziger Verein. Nach der Vereinssatzung, die jedem Mitglied vor der Aufnahme ausgehändigt wird, haben alle Mitglieder das Recht auf den vereinseigenen Yachten an den geplanten Seereisen teilzunehmen.

Die Seetörns: Schon im Herbst lassen sich die Schiffsführer der SKO jeweils ein Schiff für eine bestimmte Zeit der kommenden Segelsaison reservieren. So entsteht der Törnplan, der allen Mitgliedern zugeschickt wird. Will nun ein Mitglied an einer geplanten Reise teilnehmen, wendet er sich an den entsprechenden Schiffsführer. Dieser besetzt sein Schiff nach seemännischen Erfordernissen, sonst nach der zeitlichen Reihenfolge der Anmeldungen. Vom Schiffsführer erfährt der Teilnehmer auch alles, was er über Beiträge, Törnkosten, Reiseziel, persönliche Ausrüstung usw. wissen muß und möchte.

Verpflichtungen: Nach erfolgter Zusage ist die Teilnahme verbindlich abgemacht. Wer danach an einem geplanten Seetörn nicht teilnehmen kann, sollte das so früh wie möglich seinem Schiffer melden und wenn möglich für einen Ersatzmann sorgen. Über die Verwendung bereits geleisteter Anzahlungen entscheidet allein der Schiffsführer. Es wird empfohlen, eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen.

Die SKO hat eine Kaskoversicherung für das Schiff. Der Selbstbehalt von 1500,- € ist im Schadensfall von Skipper und Crew zu tragen.

Haftung und Versicherung: Die Segelkameradschaft hat die üblichen Kasko- und Haftpflichtversicherungen für das Schiff abgeschlossen. Eine weitergehende Haftung kann nicht übernommen werden. Wenn Sie bereits eine Unfall- und/oder Krankenversicherung abgeschlossen haben, empfiehlt es sich, den Einschluß des Segelsportes ausdrücklich bestätigen zu lassen.

Irrtümer und Änderungen im Törnplan behalten wir uns vor. Für Törnverschiebungen, Verkürzungen, Zeitüberschreitungen und Ausfälle, verursacht durch höhere Gewalt, haften weder der Schiffsführer noch die SKO.

Rechte der Schiffsführung: Schiffer und Crew handeln im Auftrag der SKO. Der Schiffer hat das Recht, ein Crewmitglied ohne Angabe der Gründe von der weiteren Teilnahme auszuschließen, wobei der gezahlte Unkostenbeitrag nicht zurückgezahlt wird.

Im Übrigen gelten die Bestimmungen der Satzung der Segelkameradschaft Ostsee e.V.

Die derzeitigen Mitgliedsbeiträge:

Stand 1.1.2008
Ordentliche Mitglieder:        180,- Euro
Aktive Mitglisder:                 65,- Euro
Jugendmitglieder lt. Satzung  15,- Euro

Für Neumitglieder ist das Bankeinzugsverfahren obligatorisch