ANITA



Geschichte der SKO
Das Schiff
Der Vorstand
Satzung
Beiträge
Organisation der SKO
Termine
News
Ausbildung
Gewonnene Preise
Bilder
Förderverein
Chronik
Törns
Das Blaue Buch
Internationale Regatten
12er WM 2008

Organisation der Segelkameradschaft Ostsee  

Die Segelkameradschaft Ostsee ist ein eingetragener, gemeinnütziger Verein und hat ihren Sitz in Walluf im Rheingau.

Die SKO ist Mitglied im Segelclub Rheingau, bei Trans Ocean , im   Freundeskreis Klassische Yachten , bei der Sail Training Association Germany (S.T.A.G.) sowie bei der International 12 Metre Class Association (ITMA)

Der Vorstand besteht aus dem 1. und 2. Vorsitzenden, dem Schriftführer und dem Kassenwart. Weitere wesentliche Organe des Vereins sind der Schifferrat sowie der Takelwart. Die Mitglieder setzen sich aus ordentlichen, aktiven, jugendlichen, korporativen und Ehrenmitgliedern zusammen, wobei nur die ordentlichen Mitglieder und die Ehrenmitglieder Stimmrecht besitzen. Die Festlegung der Reisen des Folgejahres erfolgt auf der jährlichen Mitgliederversammlung, die zusammen mit dem festlichen Jahrestreffen, in der Regel Anfang November, stattfindet. Die Reisen werden an die Schiffsführer vergeben, welche diese, nach Genehmigung durch Schifferrat und Vorstand, eigenverantwortlich planen und durchführen.

Alle Mitglieder erhalten nach der Mitgliederversammlung einen Törnplan zugesandt, damit sie über die geplanten Reisen informiert sind und sich bei Interesse mit den Schiffsführern in Verbindung setzen können.

Alle Teilnehmer an den Seetörns müssen, entsprechend der Satzung, Mitglied in der SKO sein.

Natürlich müssen die Schiffs- und Wachführer auch ihre Qualifikation nachweisen, was bei eventuellen Seeamts- oder Versicherungsfällen von wesentlicher Bedeutung ist. Zum Führen der „ANITA" verlangen wir je nach Revier den BK- oder C-Schein des DSV oder Sportseeschiffer- bzw. Sporthochseeschiffer-Zeugnis sowie mehrfache Erfahrung als Wachführer auf der „ANITA". Alle Schiffsführer müssen den Sportbootführerschein See sowie das Funkzeugnis SRC oder LRC besitzen. Für andere oder von der SKO gecharterte Schiffe gelten die Führerscheingrenzen des DSV bzw. die gesetzlichen Anforderungen. Der 1.Wachführer muß mindestens BK oder SSZ besitzen, der 2. Wachführer muß mindestens im Besitz des BR-Scheines oder des SKS sein.
(siehe hierzu auch das Anforderungsprofil für Schiffs-und Wachführer der "ANITA")

Home Kontakt Impressum